Gesetzliche Gewährleistung
Für neue Räder und Zubehör gilt in Österreich die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren ab Übergabe (Verbrauchergewährleistungsgesetz, VGG). Tritt ein Mangel im ersten Jahr auf, wird vermutet, dass er schon bei der Übergabe bestand – du musst nichts beweisen.
Bei gebrauchten Rädern kann die Frist auf ein Jahr verkürzt sein; das steht dann ausdrücklich auf der Rechnung. Gewährleistung deckt Mängel, die das Rad von Anfang an hatte – nicht normalen Verschleiß (Reifen, Bremsbeläge, Kette) oder Schäden durch Sturz, Nässe im Akku oder falsche Ladegeräte.
Wir erfüllen die Gewährleistung als dein Verkäufer – unabhängig davon, was der Hersteller zusätzlich anbietet.